Sie sind endlich 18 und damit volljährig geworden. Sie dürfen nun endgültig selbstständig entscheiden und sind nicht mehr auf Ihre Eltern angewiesen. Damit stehen Ihnen viele neue Möglichkeiten offen: Etwa das erste eigene Auto, die eigene Wohnung, neue Perspektiven durch Studium oder Beruf.
Auf eigenen Füßen zu stehen bedeutet aber auch, mehr Verantwortung und Pflichten zu übernehmen. Mit Ihrer eigenen Absicherung haben Sie sich wahrscheinlich noch wenig beschäftigt, denn das haben Ihre Eltern bisher für Sie übernommen. Zwar ist Ihnen klar, dass Sie für Ihr Auto mindestens eine Haftpflichtversicherung benötigen, aber Sie sollten nun – aus eigenem Interesse - auch an freiwillige Vorsorge und Ihren eigenen Versicherungsbedarf denken. Denn was für das Auto gilt, sollte auch für Sie selbst und Ihre eigene Arbeitskraft, die ja den Lebensunterhalt sicherstellt, gelten.
Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit – doch gerade dort besteht meist kein Versicherungsschutz. Gegen diese Lücke können Sie sich mit einer privaten Unfallversicherung schützen. Diese trägt die Folgekosten eines Unfalls, bei Bedarf sogar weltweit. Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie die zahlreichen Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen und sich wie ein Privatpatient behandeln lassen. Möchten Sie ins Ausland verreisen, benötigen Sie auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die die meist sehr hohen Kosten für Heilbehandlung im Ausland und auch den Rücktransport übernimmt. Wenn Sie bald in eine eigene Wohnung ziehen möchten, sollten Sie auch den Abschluss einer Hausratversicherung erwägen. Denn diese schützt Sie bei Beschädigung oder Verlust Ihrer Einrichtung, z. B. bei Bränden oder Einbruchdiebstahl.
Auch falls die eigene Wohnung für Sie noch kein Thema ist: Sie können jetzt schon beginnen, für die Zukunft vorzubauen, z. B. mit Bausparen oder anderen Anlageformen. Je früher Sie damit beginnen, desto eher können Sie sich Ihre Wünsche erfüllen.
Sie sehen, Absicherungsmöglichkeiten, aber auch /–notwendigkeiten gibt es viele. Doch wie findet man nun den passenden Versicherungsschutz und wie vermeidet man überflüssige Versicherungen?
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen zu Ihrer persönlichen Absicherung und Zukunftsvorsorge.
Überblick über Ihren Sicherheitsbedarf
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direkten Rückweg von der Arbeitsstätte.
Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz, sondern im privaten Bereich, z. B. zu Hause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert. Ihre Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls während der Beaufsichtigung im Kindergarten bzw. in der Schule oder Universität sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Darüber hinaus besteht für Kinder kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Hausfrauen sind gar nicht versichert.
Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen mit Todesfolge oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Kundenbroschüre zur Unfallversicherung
Krankenzusatzversicherung
Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, der Leistungsumfang nimmt trotzdem weiter ab. Die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt sich in Richtung einer kaum noch ausreichenden Grundversorgung.
Doch auch wer aufgrund seines Einkommens nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, muss nicht tatenlos zusehen. Als Option bleibt immer die Absicherung durch eine Krankenzusatzversicherung.
Diese bietet die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht mehr übernommen werden, z. B.
- Behandlung im Krankenhaus als Privatpatient im Ein- oder Zweibettzimmer
- freie Wahl von Klinik und Arzt des Vertrauens (z. B. Chefarzt)
- Krankenhaustagegeld als Barleistung für jeden Tag der stationären Behandlung
- volles Nettoeinkommen im Krankheitsfall
- Heilpraktikerbehandlung
- Pflegezusatzversicherung
- hohe Erstattung für Zahnersatz
- Brillen und Kontaktlinsen
- Präventivmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen
Den Versicherungsumfang können Sie individuell und ganz nach Ihrem Bedarf vereinbaren.
Wir suchen für Sie aus dem kontinuierlich wachsenden und jetzt schon unübersichtlichen Angebot eine passende Lösung.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Ein Krankheitsfall im Ausland ist ohnehin schon eine extreme Belastung, dazu können Ihnen ohne Auslandsreise-Krankenversicherung aber auch noch erhebliche Kosten entstehen. Da Sie in den meisten Ländern die Kosten für Heilbehandlung bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch bar bezahlen müssen, kommen schnell größere Summen zusammen.
Zwar kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung der Versicherten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf. Doch selbst in den europäischen Nachbarländern erkennen Ärzte und Krankenhäuser den Auslands-Krankenschein häufig nicht an und verlangen Barbezahlung der Behandlungskosten.
Aus Kostengründen auf die notwendige Behandlung verzichten zu müssen, ist keine gute Alternative, abgesehen davon, dass bei einer Einlieferung in ein Krankenhaus, z. B. nach einem Unfall oftmals gar keine Wahl besteht. Hier hilft die Auslandsreise-Krankenversicherung: sie gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen während kurzfristiger Auslandsaufenthalte. Durch sie sind die Heilbehandlungskosten und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes bei privaten Reisen von bis zu sechs bis acht Wochen sowie bei kurzen Geschäftsreisen versichert.
Aufgrund der niedrigen Beiträge ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bereits bei einer einzigen Auslandsreise empfehlenswert.
Gerne finden wir die passende Versicherung für Sie und informieren Sie über den Umfang der versicherten Risiken.
Private Haftpflichtversicherung
Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigentum anderer Personen schuldhaft zufügen, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen.
Bei größeren Schäden können die Ansprüche so hoch sein, dass Sie Ihr Vermögens bzw. das Einkommens weit übersteigen. In diesem Fall wird Ihr gesamtes Einkommen bis zu 30 Jahre lang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen - die finanziellen Folgen sind verheerend.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss, denn sie schützt Sie zu einem geringen Beitrag gegen die ruinösen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit. Bei Bedarf können Sie auch Ihre Familie mitversichern, denn gerade Kinder sind aufgrund Ihrer Arglosigkeit häufig die Verursacher von Schäden. Sogar bestimmte Haustiere, z. B. Katzen, sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Nebenbei wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
Kundenbroschüre zur privaten Haftpflichtversicherung
KFZ-Versicherung
Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt nicht nur für PKW; auch Anhänger, Motorräder und Mofas müssen haftpflichtversichert sein. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.
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