Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direkten Rückweg von der Arbeitsstätte.
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Hinweg zur und dem direkten Rückweg von der Arbeitsstätte.
Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung schützt Sie, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten Ihrem Beruf nachzugehen und so für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie zu sorgen.
Als ergänzende Absicherung zu einer Pflegerenten-, Pflegetagegeld oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, können auch die sog. Grundfähigkeiten abgesichert werden. Diese werden in einem Katalog nach primären und sekundären Fähigkeiten sortiert. Primär sind i.d.R. das Sehen und das Sprechen. Als sekundär würde man beispielsweise das Treppensteigen oder das Sitzen einstufen. In der Regel erfolgt die Leistung als monatliche Rentenzahlung.
Ähnlich wie die Grundfähigkeitsversicherung, stellt auch die Absicherung von schweren Krankheiten (Dread-Disease-Versicherung) eine Form der ergänzenden Vorsorge dar. Versichert sind diverse Krankheiten, die in einem Katalog zusammengefasst sind. Bei Diagnose einer der gelisteten Krankheiten (z.B. Schlaganfall oder Krebs) wird eine Versicherungssumme fällig.
Steigende Beiträge für weniger Leistung - darüber ärgern sich viele Kassenpatienten. Doch es gibt Auswege: Entweder eine Krankenzusatzversicherung abschließen oder direkt in eine Private Krankenversicherung wechseln.
Mit dem gestiegenen Risiko der Pflegebedürftigkeit (gestiegene Lebenserwartung, bessere medizinische Versorgung) geht auch das Risiko des drastischen Kapitalverzehrs einher. Was der nächsten Generation weitervererbt werden sollte, schwindet innerhalb weniger Jahre oder Monate.
Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, der Leistungsumfang nimmt trotzdem weiter ab. Die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt sich in Richtung einer kaum noch ausreichenden Grundversorgung.
Doch auch wer aufgrund seines Einkommens nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, muss nicht tatenlos zusehen. Als Option bleibt immer die Absicherung durch eine Krankenzusatzversicherung.
Ein Krankheitsfall im Ausland ist ohnehin schon eine extreme Belastung, dazu können Ihnen ohne Auslandsreise-Krankenversicherung aber auch noch erhebliche Kosten entstehen. Da Sie in den meisten Ländern die Kosten für Heilbehandlung bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch bar bezahlen müssen, kommen schnell größere Summen zusammen.
Viele Arbeitnehmer sind wegen eines Einkommens unterhalb der Versicherungspflichtgrenze Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und haben nicht die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Andere wiederum sind freiwillig gesetzlich versichert, sei es wegen der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen oder aus anderen Gründen.