Sie sind sich nun endgültig sicher: Sie haben den Partner bzw. die Partnerin fürs Leben gefunden und sich entschlossen, mit ihm bzw. ihr die Ehe oder die Lebenspartnerschaft einzugehen. Damit haben Sie entschieden, die Zukunft gemeinsam zu planen und zu erleben.
Durch Ehe oder Lebenspartnerschaft ändert sich zunächst Ihr rechtlicher Status. Sie erhalten viele Vergünstigungsmöglichkeiten, im Steuerrecht beispielsweise – aber auch im Versicherungsbereich.
In vielen Fällen können Sie Ihren Ehe- oder Lebenspartner kostenlos oder mit geringem Zuschlag in einem bestehenden Versicherungsverhältnis mitversichern, so z.B. in der privaten Haftpflichtversicherung und/oder der Rechtsschutzversicherung. Falls Sie bisher beide getrennt voneinander versichert waren, könnten Sie nun in einigen Bereichen überversichert sein.
In anderen Bereichen gibt es eventuell aber noch Nachholbedarf: Sie tragen jetzt nicht nur Verantwortung für sich selbst, sondern auch für Ihren Partner. Die umfassende Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder auch Unfallfolgen gehört zu einem verantwortungsbewussten Handeln dazu, insbesondere dann, falls Sie der Alleinverdiener im Haushalt sind und Ihr Partner finanziell von Ihnen abhängig ist.
Auch falls infolge von Ehe oder Lebenspartnerschaft ein Umzug ansteht, ändert sich einiges für Sie. Sie müssen Ihre beiden Haushalte zusammenführen und damit auch die Hausratversicherung entsprechend anpassen. Eine Überprüfung Ihrer Versicherungssituation ist nun besonders wichtig – um zukünftig unnötige Beiträge durch Überversicherungen zu vermeiden und die Lücken im Versicherungsschutz zu erkennen. Jetzt ist die passende Gelegenheit, sich gegen zukünftige Risiken abzusichern. Wir nehmen gerne eine umfassende Analyse Ihrer Versicherungssituation vor.