Wenn Häuser von Nachbarn bei einem Feuer beschädigt werden, haftet der Nachbar, von dessen Grundstück das Feuer ausging, entschied laut ARAG Rechtsschutzversicherung das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 24 U 113/12).
Die Schuldfrage spielte keine Rolle, sondern allein der nachbarrechtlichen Ausgleich. Zwar ließ sich die Brandursache nicht mehr exakt feststellen, doch nach einem Grillfest in einem Reihenmittelhaus kam es in der Nacht zu einem Brand, der auch die beiden angrenzenden Häuser beschädigte. Ursache des Feuers könnte noch heiße Grillkohle und Funkenflug oder eine defekte elektrischen Leitung im Abstellraum gewesen sein.