Der Erholungseffekt des schönsten Urlaubs ist schlagartig dahin, wenn die Urlauber nach der Heimkehr feststellen, dass bei ihnen eingebrochen wurde. Immerhin: Bei solchen Schäden durch Einbruchdiebstahl sorgt die Hausratversicherung für einen finanziellen Ausgleich.
Gerade, wer einen längeren Urlaub plant, bittet aber häufig Nachbarn oder Freunde, während der Abwesenheit regelmäßig nach dem Rechten zu sehen und die Post aus dem Briefkasten zu nehmen.
Gerade überquellende Briefkästen sind für Einbrecher ein wichtiges Indiz, dass die Bewohner des Hauses oder der Wohnung nicht anwesend sind.
Die unmittelbaren Sachschäden an Türen oder Fenster, aber auch Vandalismus-Schäden, die Einbrecher gerne anrichten, wenn sie nicht das Gewünschte vorgefunden haben, werden von einer Hausratversicherung ebenfalls ersetzt.
Und was ist, wenn der helfende Nachbar beim Kontrollgang durchs Haus versehentlich einen Schaden anrichtet? Prinzipiell fällt der Schaden in den Bereich der Privathaftpflichtversicherung des Nachbarn. Gerade ältere Policen decken solche so genannten Gefälligkeitshandlungen aber nicht. Wer dem Nachbarn helfen will, sollte seinen Versicherungsschutz also überprüfen.
Übrigens: Wer auf professionelle Hilfe von House-Sittern setze, kann meist unbesorgt sein. Hier greift die Betriebshaftpflichtversicherung des House-Sitters.