Wer betrunken einen Unfall erleidet, wird wohl keine Leistung aus seiner privaten Unfallversicherung erhalten, schreibt der Versichererverband GDV in seinen „Positionen“ Nr. 89 vom Mai 2013.
Jedenfalls zahlt die Unfallversicherung den Versicherungsbedingungen zufolge dann nicht, wenn alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen den Unfall zumindest teilweise verursacht haben.
Auch wer betrunken über die Straße läuft und dabei von einem Auto erfasst wird, wird wohl an einer erheblichen Mitschuld nicht vorbeikommen. Und das heißt: geringere Entschädigung.