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Eine Lebensversicherung schließt in der Regel ab, wer seine Hinterbliebene für den Fall des eigenen Todes finanziell absichern will. Sei es, dass Bargeld fließt, oder dass das noch mit einer Hypothek belastete Haus schuldenfrei gestellt werden kann.

Auch bei dieser vermeintlich einfachen Aufgabe gibt es einige Punkte zu beachten. Neben der Wahl einer wirklich ausreichenden Versicherungssumme für den Todesfall kommt es vor allem darauf an, den oder die Bezugsberechtigten konkret zu benennen.

Am besten werden diejenigen, die im Falle des Falls die Versicherungsleistung bekommen sollen, namentlich genannt. Die Angabe ‚Der Ehepartner‘ führt regelmäßig zum Streit, wenn der Versicherte z. B. nach einer Scheidung neu geheiratet hat. Das Geld fließt bei dieser allgemeinen Angabe dann in der Regel an den Ehepartner, der bei Vertragsabschluss aktuell war. Auch Angaben wie ‚Die Erben‘ lassen viel Spielraum für Streitigkeiten.

Fazit: Wer Unfrieden vermeiden will, sollte möglichst schon bei Vertragsabschluss präzise Angaben zu den Bezugsberechtigten machen – und diese im Zeitverlauf regelmäßig überprüfen.

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Hans-Peter Körner
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