Aktuelles aus der Branche

 

Der Schadenfreiheitsrabatt in der Autoversicherung lässt sich noch nachträglich retten, auch wenn der letzte Unfall aus dem Vorjahr bereits reguliert ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert der Versicherer jedenfalls die nachträgliche Bezahlung des Unfallschadens durch den Versicherten. Damit bleibt der alte Schadenfreiheitsrabatt erhalten. Bereits zu viel bezahlte Beiträge werden rückerstattet.

Die nachträgliche Bezahlung eines Kleinschadens kann sich vor allem deshalb lohnen, weil für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt nicht die finanzielle Höhe der Schäden, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend ist.

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Hans-Peter Körner
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