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Bei bestimmtem Inventar kommt es nach Schadenfällen häufig zu Verwirrung, welche Versicherung einen Schaden wohl ersetzt. Beispiele sind Einbauküchen oder der Teppich bzw. Bodenbelag: Hausrat oder doch Bestandteil des Gebäudes?

Einbauküchen sind über die Wohngebäudeversicherung geschützt, wenn sie handwerklich und exakt passgenau hergestellt und in das Gebäude eingepasst worden sind. Außerdem müsste ein erheblicher Wertverlust entstehen, wenn die Einbauküche aus dem Gebäude entfernt würde. Auf die heutzutage üblichen Einbauküchen trifft das in der Regel nicht zu - die Hausratversicherung ist also im Schadensfall zuständig.

Die Wohngebäudeversicherung hingegen leistet Schadenersatz, wenn fest mit dem Gebäude verbundene Bodenbeläge (verklebt) oder Wandverkleidungen z. B. durch einen Leitungswasserschaden zerstört werden. Vereinfacht gesagt ist Hausrat das, was aus dem Haus herausfallen würde, könnte man das Dach abnehmen und das Haus umdrehen - für Wohnungen gilt das ebenso.

Eigentümer von Wohnimmobilien sollten also mindestens eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, wohnen sie selbst darin, zusätzlich eine Hausratversicherung. Für Mietern ist ebenfalls eine Hausratversicherung empfehlenswert, denn dessen Wert wird häufig unterschätzt.

Wichtig ist, vorhandene Versicherungen regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen, um sicher zu gehen, dass der Versicherungsschutz ausreichend und seitens der Bedingungen zeitgemäß ist.

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Hans-Peter Körner
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