Hausratversicherung

  • "Wenn der Einbruch leicht fällt"

    „Einbrechern wird ihr Handwerk immer noch zu leicht gemacht“, klagt Dr. Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV, angesichts der neuesten Zahlen der deutschen Hausratversicherer zu Wohnungseinbrüchen.

  • "Mit Leitungswasserschaden vor Gericht"

    Wer den Zulaufschlauch der Waschmaschine ohne Wasserstop nicht absperrt und die Wohnung für längere Zeit verlässt, handelt grob fahrlässig.

  • "Rauchmelder in NRW Pflicht"

    Rauchmelder sind seit dem 1. April 2013 in Nordrheinwestfalen gesetzlich vorgeschrieben. Spätestens bis 2017 müssen alle Wohnungen damit ausgestattet sein.

  • "Hoffentlich elementar versichert!"

    Als Haus- oder Eigentumswohnungsbesitzer braucht man eine Wohngebäudeversicherung! So weit, so richtig. Viele Eigentümer nehmen allerdings an, dass damit auch die immer häufiger auftretenden so genannten Elementarschäden versichert sind – ein fataler Irrtum.

  • "Nachbarschaftshilfe in der Urlaubszeit"

    Der Erholungseffekt des schönsten Urlaubs ist schlagartig dahin, wenn die Urlauber nach der Heimkehr feststellen, dass bei ihnen eingebrochen wurde. Immerhin: Bei solchen Schäden durch Einbruchdiebstahl sorgt die Hausratversicherung für einen finanziellen Ausgleich.

  • "Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?"

    Bei bestimmtem Inventar kommt es nach Schadenfällen häufig zu Verwirrung, welche Versicherung einen Schaden wohl ersetzt. Beispiele sind Einbauküchen oder der Teppich bzw. Bodenbelag: Hausrat oder doch Bestandteil des Gebäudes?

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Hans-Peter Körner
Versicherungs- und Finanzmakler GmbH

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